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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung:

Die Leistungen im Bezug auf die Angebot "Ski Racing" werden durch die Suvretta Sports School AG durchgeführt. Es gelten die Allgemeine Bedingungen der Suvretta Sports School AG

Der Verein Ski Racing Club Suvretta ist zuständig für die Lizenzvergabe und die Mitgliedschaften von Swiss Ski und dem Bündner Ski Verband.

Die Allgemeinen Bedingungen (Auszug der Betreibergesellschaft)

  1. Kostenlose Stornierung oder Änderung von Buchungen sind bis 14 Tage vor Anreise möglich und müssen von Suvretta Sports School AG bestätigt werden. Bei Änderungen und Stornierungen weniger als 14 Tage vor Anreise wird 50% des Betrages verrechnet. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor Reservationsbeginn wird der volle Tarif in Rechnung gestellt. Wir empfehlen das Abschliessen einer Reiseversicherung (www.elvia.ch). Buchen Sie online, sie erhalten ihre offzielle Buchungsbestätigung sofort. Es sind nur schriftliche Buchungsbestätigungen gültig.
  2. Grundsätzlich unterrichten unsere Coaches bei jedem Wetter. Der Unterricht bzw. die Unterrichtskosten entfallen nur bei Wetter- bzw. Schneeverhältnissen, welche ein Skilaufen verunmöglichen. Dieser Entscheid ist der Skischulleitung vorbehalten.
  3. Fahrspesen des/r SchneesportlehrerIn werden zusätzlich verrechnet (über den Tarif gibt die Skischule Auskunft).
  4. Die Suvretta Sports School AG haftet nicht für allfällige Abmachungen, die mit einem Race Coach persönlich getroffen werden.
  5. Gruppenkurse finden ab einer Teilnehmerzahl von mindestens vier Personen statt. Bei gewissen Angeboten ist die Mindestanzahl 3.
  6. Wir bitten Sie, Reklamationen zum Trainingsbetrieb direkt an die Geschäftsleitung, respektive den Headcoach zu richten.

Haftung: Für Unfälle während des Unterrichts, Trainginsbetriebes oder Wettkampfes haftet Suvretta Sports School AG / Ski Racing Club Suvretta nicht. Die Abonnemente sind nicht übertragbar. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Unfall oder Krankheit gegen Vorweisung eines örtlichen Arztzeugnisses. Es erfolgt keine Rückvergütung für nicht benützte Tickets/Coupons.

 

Gerichtsstand; St. Moritz

21.07.2017

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