Einleitung:
Die Leistungen im Bezug auf die Angebot "Ski Racing" werden durch die Suvretta Sports School AG durchgeführt.
Der Verein Ski Racing Club Suvretta ist zuständig für die Lizenzvergabe und die Mitgliedschaften von Swiss Ski und dem Bündner Ski Verband.
Die Allgemeinen Bedingungen
Regelung Rückzahlung der Saisonmitgliedschaft bei allfälligem Corona Lock-Down Ausfall, sprich Schliessung des Skigebietes.
Trainings können nur durchgeführt werden bis:
31. Januar 2021 > Rückzahlung 50% des Saisonmitgliedschaftsbeitrages.
28. Februar 2021 > Rückzahlung 25% des Saisonmitgliedschaftsbeitrages.
Haftung: Für Unfälle während des Unterrichts, Trainginsbetriebes oder Wettkampfes haftet Suvretta Sports School AG / Ski Racing Club Suvretta nicht. Die Abonnemente sind nicht übertragbar. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Unfall oder Krankheit gegen Vorweisung eines örtlichen Arztzeugnisses. Es erfolgt keine Rückvergütung für nicht benützte Tickets/Coupons.
Gerichtsstand; St. Moritz
21.07.2017